Skip to main content

Parkplatz-Photovoltaik und Solarcarports

Parkplätze sind versiegelte Flächen ohne Nutzungskonflikt – ideal für Solarstrom. NRW schreibt deshalb bei neuen größeren Parkplätzen eine PV-Überdachung vor. Für Unternehmen, Handel und Kommunen ist das Pflicht und Chance zugleich: Schatten für Kunden, Strom für Ladepunkte, Ertrag fürs Unternehmen.

Wann Parkplatz-PV Pflicht ist

Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu errichtete offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen mit Photovoltaik überdacht werden (§ 42a BauO NRW). Ausnahmen gelten u. a. bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. → „Solarpflicht in NRW“

Was es kostet und bringt

Solarcarports kosten wegen der Unterkonstruktion mehr als Dachanlagen: rund 1.500 bis 2.500 Euro je kWp. Dafür liefern sie Strom genau dort, wo Ladepunkte entstehen, und lassen sich mit Beleuchtung und Regenwassermanagement kombinieren. Das Land NRW hat Carports über progres.NRW mit 500 Euro je kWp gefördert – das Programm pausiert aber derzeit.

Tipps für die Planung

  • Ladeinfrastruktur gleich mitplanen (Leerrohre, Netzanschluss)
  • Ost-West-Ausrichtung der Module für gleichmäßigen Tagesertrag
  • Statik für Schnee- und Windlast, Anfahrschutz
  • Bei Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen: Eigenverbrauch prüfen, Rest einspeisen oder über Direktvermarktung verkaufen

Häufige Fragen:

Gilt die Pflicht auch für bestehende Parkplätze?

 Nein, nur für neu errichtete.

Zählt ein Solarcarport zur Freiflächen-PV?

Nein, er gilt als Anlage auf baulicher Anlage – mit besserer Vergütung als Freifläche. Einstufung im Einzelfall durch das örtliche Bauamt prüfen lassen.

Ansprechperson:

Jens Leopold

Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt

Tel: 02551/69-2122
Mail: jens.leopold@kreis-steinfurt.de