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Solarpflicht in NRW

Nordrhein-Westfalen schreibt Solaranlagen auf neuen Dächern vor – und seit dem 1. Januar 2026 auch, wenn ein bestehendes Dach vollständig saniert wird. Die Regel steht in § 42a der Landesbauordnung. Hier lesen Sie, wen sie betrifft, wie groß die Anlage sein muss und welche Ausnahmen gelten.

Wer ist betroffen?

  • Neue Nichtwohngebäude (Gewerbe, öffentliche Bauten) müssen seit 01.01.2024 eine PV-Anlage auf dem Dach installieren
  • Neue offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen müssen seit dem 01.01.2024 eine PV-Überdachung erhalten
  • Neue Wohngebäude müssen seit dem 01.01.2025 eine PV-Anlage auf dem Dach installieren
  • Bestandsgebäude, die eine vollständige Dachsanierung erhalten (ab 50 m² Nutzfläche) müssen seit dem 01.01.2026 eine PV-Anlage installieren

Wie viel muss aufs Dach?

Mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche – oder alternativ eine Pauschalleistung: 

  • 3 kWp bei Einfamilienhäusern
  • 4 kWp bei Zweifamilienhäusern
  • 8 kWp bei größeren Wohngebäuden

Solarthermie zählt ebenfalls. Wer die Anlage nicht selbst betreiben möchte, kann das Dach verpachten.

Ausnahmen

  • Das Dach ist technisch ungeeignet (Statik, Verschattung, Ausrichtung)
  • Die Anlage wäre wirtschaftlich unzumutbar
  • Denkmalschutz oder andere öffentlich-rechtliche Pflichten stehen entgegen
  • Kleinere Dachreparaturen (kein vollständiger Austausch der Dachhaut)

Bei Verstößen drohen Bußgelder (bis 5.000 Euro bei Wohngebäuden, bis 25.000 Euro bei Nichtwohngebäuden).

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung – im Zweifel fragen Sie Ihre Bauaufsichtsbehörde oder einen Architekten.

Häufige Fragen:

Ich lasse nur die Ziegel austauschen – gilt die Pflicht?

Bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut ja. Lassen Sie sich das vor Beginn vom Dachdecker und der Bauaufsicht bestätigen.

Kann ich stattdessen ein Balkonkraftwerk anbringen?

Nein, die Pflicht bezieht sich auf die Dachfläche.

Wer kontrolliert das?

Die untere Bauaufsichtsbehörde (Kreis Steinfurt bzw. die großen kreisangehörigen Städte).

Ansprechperson:

Jens Leopold

Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt

Tel: 02551/69-2122
Mail: jens.leopold@kreis-steinfurt.de