Bildung & Nachhaltiges Leben
Klimafonds 2025
Im Fokus des diesjährigen Klimafonds stehen sowohl die hohen Energiekosten als auch die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels. So werden in diesem Jahr Hitzeschutzmaßnahmen für gemeinnützige Vereine sowie Energieberatungen für Privatpersonen zur Heizungsoptimierung gefördert.
Förderrichtlinie Klimafonds 2025
Die Förderrichtlinie enthält alle wichtigen Informationen. Nehmen Sie sich drei Minuten Zeit und lesen Sie sie unbedingt vorab durch.
Klimafonds für (Förder-)Vereine
Der Klimafonds des Kreises Steinfurt unterstützt besonders vulnerable Zielgruppen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Antragsberechtigt sind auch Bildungs- und Pflegeeinrichtungen, die als gemeinnütziger Verein organisiert sind.
Die vollständige Förderrichtline finden Sie hier.
Fördergegenstände:
Gefördert werden Maßnahmen zur Beschattung von Aufenthaltsbereichen sowie zur Schaffung von Kühleffekten zum Hitzeschutz der betroffenen Zielgruppen. Sei es die Anschaffung von Weidentipis, das Pflanzen von Bäumen, die Begrünung von Dächern und Fassaden oder die Installation von Wasserspielen. Eine Liste mit geeigneten Pflanzenarten steht im folgenden zum Download bereit.
Tipps und Hinweise für die Umsetzung:
- Pflanzliste Dachbegrünung
- Pflanzliste Fassadenbegrünung
- Datenbank klimarobuster Baumarten
- Hinweise zur Baumpflanzung
- Fachbetriebe aus der Region:
- Garten- und Landschaftsbau
- Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf (Gewerbe = Dachdecker, Suchbegriff1 = Dachbegrünung)
- Ist mein Dach geeignet? – Solar- und Gründachkataster Kreis Steinfurt
- Verbraucherzentrale NRW: kostenlose Orientierungsberatung und Erklärvideos zur Dachbegrünung
Antragsberechtigt:
gemeinnützige Vereine (Nachweis durch Satzung und Vereinsregisterauszug)
Förderquote: Fördersumme:
100 % max. 1.000 €
Hinweise:
Zur Motivation weiterer Vereine begrüßt der Kreis die Zustimmung für eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.
Zum Antrag geht es hier:
In dieser Zeit werden die Förderbescheide verschickt. Sollte die Anzahl der Anträge die Fördersumme übersteigen, wird per Losverfahren entschieden, wer eine Förderung erhält.
Während des o.g. Zeitraums können die Fördermaßnahmen umgesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung an den Verein adressiert sein muss.
Nachdem die Maßnahme umgesetzt wurde, können die Fördermittel abgerufen werden. Ab dem 21.06.2025 finden Sie hier den Link zum Fördermittelabruf.
Klimafonds für Privatpersonen
Bürgerinnen und Bürger können über den Klimafonds eine Energieberatung zur Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen. So können Haushalte ihren Wärmeverbrauch senken, Heizkosten sparen und den Wohnkomfort erhöhen.
Die vollständige Förderrichtline finden Sie hier.
Fördergegenstand:
Gefördert wird eine fachkundige Beratung zur Optimierung der Heizungseinstellung.
Dazu gehört:
- Begutachtung der bestehenden Heizungstechnik vor Ort
- Empfehlungen zur effizienten Einstellung und Optimierung des Heizsystems
- Schriftliche Auswertung in Form eines individuellen Beratungsprotokolls.
Die Umstellung oder der Austausch der Heizungsanlage wird nicht von den Energieberatern durchgeführt. Geeignete Handwerksbetriebe sind zu finden bei der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf.
Förderquote: Fördersumme:
80 % der Gesamtkosten max. 400 €
Antragsberechtigt:
Privatpersonen; Immobilie muss im Kreis Steinfurt liegen
Informationen / Hinweise:
Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Energieeffizienzberater. Die Berater wurden im Vorfeld auf Basis einer Abfrage zu Interesse und Kompetenz ausgewählt. Eine Liste der zugelassenen Berater wird hier ab dem 01.10.2025 zu finden sein. Die Förderung umfasst ausschließlich die Beratung zur Optimierung der bestehenden Heizungstechnik.
Ab dem 01.08.2025 finden Sie hier den Link zur Antragstellung.
In dieser Zeit werden die Förderbescheide verschickt. Sollte die Anzahl der Anträge die Fördersumme übersteigen, wird per Losverfahren entschieden, wer eine Förderung erhält.
Während des o. g. Zeitraums werden die Beratungsleistungen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Beratung nur förderfähig ist, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt wurde. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum.
Nachdem die Beratungsleistung durchgeführt wurde, können die Fördermittel abgerufen werden. Ab dem 01.10.2025 finden Sie hier den Link zum Fördermittelabruf.
Hinweis: Die Fördermittel werden einmal im Monat angewiesen.
Der Kreis Steinfurt setzt sich aktiv für die Wärmewende ein und sucht qualifizierte Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten für Wohngebäude, die im Rahmen des Klimafonds 2025 Energieberatungen zur Heizungsoptimierung durchführen möchten. Ziel ist es, durch individuelle Vor-Ort-Beratungen den Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien zu fördern und Heizkosten zu reduzieren. Die Beratungen sind für die Heizperiode 2025/2026 vorgesehen und umfassen die…
- Begutachtung der vorhandenen Heizungstechnik vor Ort
- Empfehlungen zur Optimierung der Heiztechnik und Heizungseinstellung
- Schriftliche Auswertung in Form eines Beratungsprotokolls (Vorlage wird bereitgestellt)
Hierfür sucht der Kreis Steinfurt Energieeffizienz-Experten für Wohngebäude, die die o. g. Beratungsleistung durchführen möchten.
Kriterium:
- Mitglied im Netzwerk Energieeffizienzexperten für Förderprogramme des Bundes unter https://www.energie-effizienz-experten.de/
Ablauf:
Alle teilnehmenden Energieeffizienz-Experten werden in einer Liste zusammengefasst und den Zuwendungsempfängern zur Auswahl zur Verfügung gestellt. Diese wählen einen der zertifizierten Expertinnen und Experten aus, nehmen Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.
Details:
- Förderbudget: 50.000 €
- Förderquote: 80 %, max. 400 €
- Anzahl der Förderanträge: 125 Anträge
- Durchführungszeitraum: Oktober 2025 bis 31. März 2026
- Beratungsprotokoll: Vorlage erfolgt vom Kreis Steinfurt
- Abrechnung: Zuwendungsempfänger treten in Vorleistung
und reichen die Rechnung beim Kreis Steinfurt ein.
Haben Sie Interesse daran, in der Liste aufgeführt zu werden? Dann können Sie sich hier anmelden:
Formular zur Interessenbekundung
Frist zur Abgabe der Interessensbekundung ist der 11. Juni 2025.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an: sara.vollrodt@kreis-steinfurt | 02551/69-2134
Kontakt:
Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt
Tel: 02551/69-2102
Mail: klimafonds@kreis-steinfurt.de
Sprechzeiten:
montags bis donnerstags
08:00 – 10:00 Uhr
und
14:00 – 16:00 Uhr