Klimafonds
Die diesjährige Klimafonds-Direktförderung ist beendet.
Förderbereich I – Privatpersonen – Balkonkraftwerke:
Im Förderbereich I konnten Privatpersonen eine Förderung i.H.v. 100 Euro für eine Balkon-Photovoltaikanlage („Balkonkraftwerke“) mit mindestens zwei Photovoltaikmodulen beantragen. Aufgrund deutlicher Überzeichnung des Fördertopfes wurden die Zuwendungsempfänger gemäß Förderrichtlinie per Losverfahren ermittelt. Da nicht alle Fördermittel bis zum Stichtag 30. November 2024 abgerufen wurden, wurden die restlichen Fördermittel über ein Nachrückverfahren vergeben. Die Förderbescheide des Nachrückverfahrens wurden am 13. Dezember 2024 verschickt.
Die Fördermittel aus dem Nachrückverfahren können bis zum 28. Februar 2025 abgerufen werden.
Förderbereich II – Vereine und Bildungseinrichtungen – Klimaschutzmaßnahmen:
Im Förderbereich II konnten gemeinnützige Vereine und Bildungseinrichtungen einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro für Klimaschutzmaßnahmen erhalten. Gefördert wurde beispielsweise die energetische Optimierung von Vereinsgebäuden und die Umsetzung von Bildungsprojekten in Kitas oder Schulen.
Da dieser Fördertopf nicht vollständig ausgeschöpft wurde und nicht jeder Verein/jede Bildungseinrichtung die maximale Fördersumme in Anspruch genommen hat, wird in diesem Förderbereich ein Restbudget verbleiben, welches in den Haushalt zurückfließt.
Ansprechperson:
Victoria Mersch
Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt