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Klimafonds 2026

Im Fokus des diesjährigen Klimafonds stehen die Förderung einer Energieberatung zum Umstieg auf Wärmepumpen in Bestandsgebäuden sowie grüne Hitzeschutzmaßnahmen für gemeinnützige Vereine.

Die Förderrichtlinie enthält alle wichtigen Informationen. Nehmen Sie sich kurz Zeit und lesen Sie diese unbedingt vorab durch.

Förderrichtlinie Klimafonds 2026

Klimafonds für Privatpersonen

Bürgerinnen und Bürger können über den Klimafonds eine Energieberatung zum Umstieg auf eine Wärmepumpe in Bestandsgebäuden in Anspruch nehmen. Ziel ist es, Hausbesitzende beim Umstiegt auf eine nachhaltige Wärmeversorgung zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine qualifizierte Fachberatung zur technischen und wirtschaftlichen Eignung eines Bestandsgebäudes für den Einsatz einer Wärmepumpe. Dazu gehört u. a.:

  • Bestandsaufnahme des Gebäudes inkl. Infos zu Heizflächen (Heizkörper/ Fußbodenheizung) und Vorlauftemperaturen
  • Prüfung zur Eignung des Gebäudes
  • Heizlastberechnung als Planungsgrundlage
  • passende Wärmepumpenart (Luft-, Wasser-, Erdwärme)
  • Kombination mit Photovoltaik
  • Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe
  • Fördermöglichkeiten
  • Individueller Maßnahmenfahrplan mit Handlungsempfehlungen für Hausbesitzende

Förderquote:     Fördersumme:

80%                          max. 250,00 €

Hinweise für die Umsetzung

Die Antragsstellenden organisieren selbstständig den Beratungstermin und haben freie Wahl bei der Auswahl der beratenden Stelle bzw. beratenden Person. Eine Übersicht zu geeigneten Energieberaterinnen und -beratern sowie zu lokalen Handwerksbetrieben ist hier zusammengefasst:

Ansprechpartner für Beratung rund um Wärmepumpen im Kreis Steinfurt

Wer ist antragsberechtigt?

Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppelhaushälften mit Standort im Kreis Steinfurt.

Förderzusage | 23.09.2026 bis 25.09.2026

In dieser Zeit werden die Förderbescheide per E-Mail an Sie verschickt.

Durchführungszeitraum | 26.09.2026 bis 07.12.2026

Während des o. g. Zeitraums sind die Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass die Beratung nur förderfähig ist, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt wurde. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum.

Fördermittelabruf | 26.09.2026 bis 31.12.2026

Nachdem die Beratungsleistung durchgeführt wurde, können die Fördermittel abgerufen werden:

Fördermittelabruf

Hinweis: Die Fördermittel werden ca. alle vier Wochen gesammelt angewiesen.


Klimafonds für gemeinnützige Einrichtungen (gemeinnützige Vereine und gGmbHs)

Der Klimafonds des Kreises Steinfurt unterstützt hitzeempfindliche Zielgruppen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Dazu gehören vor allem Kleinkinder sowie ältere Menschen. Daher eignet sich diese Förderung besonders für Bildungs- und Pflegeeinrichtungen, die als gemeinnütziger Verein organisiert sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden grüne Hitzeschutzmaßnahmen für Beschattung sowie zur Schaffung von Kühleffekten für betroffene Zielgruppen. Dazu gehört das Pflanzen von Bäumen sowie die Begrünung von Dachflächen und Fassaden.

Förderquote:     Fördersumme:

100%                  max. 500,00 €

Hinweise für die Umsetzung

    Wer ist antragsberechtigt?

    Gemeinnützige Vereinen und gemeinnützigen GmbHs (gGmbH). Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit ist erforderlich.

    Förderzusage | 23.09.2026 bis 25.09.2026

    In dieser Zeit werden die Förderbescheide per E-Mail an Sie verschickt.

    Durchführungszeitraum | 26.09.2026 bis 07.12.2026

    Während des o.g. Zeitraums sind die Hitzeschutzmaßnahmen umzusetzen. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung an den Verein adressiert sein muss.

    Fördermittelabruf | 26.09.2026 bis 31.12.2026

    Nachdem die Hitzeschutzmaßnahme umgesetzt wurde, können die Fördermittel abgerufen werden:

    Fördermittelabruf


    Bereits umgesetzte Maßnahmen 2025

    Hier finden Sie einige Hitzeschutzmaßnahmen, die bereits umgesetzt wurden.

    Kontakt:

    Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Kreis Steinfurt

    Tel: 02551/69-2102
    Mail: klimafonds@kreis-steinfurt.de