Bildung & Nachhaltiges Leben
Klimafonds 2025
Im Fokus des diesjährigen Klimafonds stehen sowohl die hohen Energiekosten als auch die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels. So werden in diesem Jahr Hitzeschutzmaßnahmen für gemeinnützige Vereine sowie Energieberatungen für Privatpersonen zur Heizungsoptimierung gefördert.
Förderrichtlinie Klimafonds 2025
Die Förderrichtlinie enthält alle wichtigen Informationen. Nehmen Sie sich drei Minuten Zeit und lesen Sie sie unbedingt vorab durch.
Klimafonds für (Förder-)Vereine
Der Klimafonds des Kreises Steinfurt unterstützt besonders vulnerable Zielgruppen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Antragsberechtigt sind auch Bildungs- und Pflegeeinrichtungen, die als gemeinnütziger Verein organisiert sind.
Die vollständige Förderrichtline finden Sie hier.
Fördergegenstände:
Gefördert werden Maßnahmen zur Beschattung von Aufenthaltsbereichen sowie zur Schaffung von Kühleffekten zum Hitzeschutz der betroffenen Zielgruppen. Sei es die Anschaffung von Weidentipis, das Pflanzen von Bäumen, die Begrünung von Dächern und Fassaden oder die Installation von Wasserspielen. Eine Liste mit geeigneten Pflanzenarten steht im folgenden zum Download bereit.
Tipps und Hinweise für die Umsetzung:
- Pflanzliste Dachbegrünung
- Pflanzliste Fassadenbegrünung
- Datenbank klimarobuster Baumarten
- Hinweise zur Baumpflanzung
- Fachbetriebe aus der Region:
- Garten- und Landschaftsbau
- Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf (Gewerbe = Dachdecker, Suchbegriff1 = Dachbegrünung)
- Ist mein Dach geeignet? – Solar- und Gründachkataster Kreis Steinfurt
- Verbraucherzentrale NRW: kostenlose Orientierungsberatung und Erklärvideos zur Dachbegrünung
Antragsberechtigt:
gemeinnützige Vereine (Nachweis durch Satzung und Vereinsregisterauszug)
Förderquote: Fördersumme:
100 % max. 1.000 €
Hinweise:
Zur Motivation weiterer Vereine begrüßt der Kreis die Zustimmung für eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.
Es können keine weiteren Förderanträge gestellt werden.
Insgesamt sind 25 Förderungen möglich und es wurden 64 Förderanträge gestellt.
Die Förderbescheide wurden am 18.06.2025 per E-Mail an die Vereine verschickt.
Die Vereine, die im Losverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, haben ebenfalls eine Nachricht per E-Mail erhalten.
Während des o.g. Zeitraums können die Fördermaßnahmen umgesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung an den Verein adressiert sein muss.
Nachdem die Maßnahme umgesetzt wurde, können die Fördermittel abgerufen werden. Zum Fördermittelabruf geht es hier:
Fördermittelabruf
Klimafonds für Privatpersonen
Bürgerinnen und Bürger können über den Klimafonds eine Energieberatung zur Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen. So können Haushalte ihren Wärmeverbrauch senken, Heizkosten sparen und den Wohnkomfort erhöhen.
Die vollständige Förderrichtline finden Sie hier.
Fördergegenstand:
Gefördert wird eine fachkundige Beratung zur Optimierung der Heizungseinstellung.
Dazu gehört:
- Begutachtung der bestehenden Heizungstechnik vor Ort
- Empfehlungen zur effizienten Einstellung und Optimierung des Heizsystems
- Schriftliche Auswertung in Form eines individuellen Beratungsprotokolls.
Eine Umstellung, Optimierung oder der Austausch der Heizungsanlage wird nicht von den Energieberatern durchgeführt. Geeignete Handwerksbetriebe sind zu finden bei der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf.
Förderquote: Fördersumme:
80 % der Gesamtkosten max. 400 €
Antragsberechtigt:
Privatpersonen; Immobilie muss im Kreis Steinfurt liegen
Informationen / Hinweise:
Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Energieeffizienzberater. Die Berater wurden im Vorfeld auf Basis einer Abfrage zu Interesse und Kompetenz ausgewählt. Eine Liste der zugelassenen Berater wird hier ab dem 01.10.2025 zu finden sein. Die Förderung umfasst ausschließlich die Beratung zur Optimierung der bestehenden Heizungstechnik.
Ab dem 01.08.2025 finden Sie hier den Link zur Antragstellung.
In dieser Zeit werden die Förderbescheide verschickt. Sollte die Anzahl der Anträge die Fördersumme übersteigen, wird per Losverfahren entschieden, wer eine Förderung erhält.
Während des o. g. Zeitraums werden die Beratungsleistungen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Beratung nur förderfähig ist, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt wurde. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum.
Nachdem die Beratungsleistung durchgeführt wurde, können die Fördermittel abgerufen werden. Ab dem 01.10.2025 finden Sie hier den Link zum Fördermittelabruf.
Hinweis: Die Fördermittel werden einmal im Monat angewiesen.
Kontakt:
Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt
Tel: 02551/69-2102
Mail: klimafonds@kreis-steinfurt.de
Sprechzeiten:
montags bis donnerstags
08:00 – 10:00 Uhr
und
14:00 – 16:00 Uhr