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Balkonkraftwerk: eigener Strom ohne eigenes Dach

Ein Balkonkraftwerk – offiziell Steckersolargerät – besteht aus ein bis vier Solarmodulen, einem kleinen Wechselrichter und einem Stecker für die Steckdose. Es senkt Ihre Stromrechnung um etwa 100 bis 200 Euro im Jahr und ist dadurch in 2-3 Jahren abbezahlt. Seit 2024 ist die Anmeldung vereinfacht und seit Ende 2025 gibt es eine eigene Produktnorm. Auf dieser Themenseite erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • 800 Watt: die maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters
  • 2.000 Watt: die maximale Leistung aller Module in Summe
  • Schuko: normale Steckdose erlaubt (Produktnorm DIN VDE V 0126-95)
  • 1 Anmeldung: nur im Marktstammdatenregister, nicht beim Netzbetreiber

In fünf Schritten zum eigenen Strom

  1. Standort prüfen: Süd- oder Westbalkon ohne Verschattung ist ideal; auch Terrasse, Garage oder Gartenzaun sind möglich.
  2. Zustimmung einholen: Als Mieterin oder Mieter beim Vermieter, als Eigentümer bei der WEG – beide dürfen nur noch das „Wie“, nicht das „Ob“ bestimmen.
  3. Gerät kaufen: Komplettset mit Normkonformität, Halterung passend zur Brüstung, Wechselrichter mit 800 W. Die Kosten liegen bei etwa 300–700 Euro.
  4. Montieren und einstecken: Sicher befestigen (Wind!), Stecker in die Steckdose – fertig.
  5. Anmelden: Innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister, dauert etwa zehn Minuten. → Weiter Informationen hierzu unter „Solaranlage anmelden“

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

  • Mehr Modulleistung als Wechselrichterleistung: 3–4 Module (1.200–2.000 Wp) liefern auch im Winter und bei Wolken spürbar Strom; die Grenze von 2.000 Wp nicht überschreiten.
  • Normkonformer Wechselrichter: Mit Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz), drosselbar auf 800 W.
  • Halterung mit Statiknachweis: Vor allem bei Brüstungsmontage und in oberen Stockwerken.
  • Versicherung informieren: Haftpflicht und Hausrat – meist beitragsfrei mitversichert, aber melden.
  • Keine Billigware ohne Konformitätserklärung: Fragen Sie nach CE-Kennzeichnung und Norm-Nachweis.

Was bringt es wirklich?

Eine Anlage mit 800 W Wechselrichter und 1.600 Wp Modulen erzeugt im Münsterland rund 900 bis 1.100 Kilowattstunden im Jahr. Etwa 60 Prozent davon nutzen Sie direkt (Kühlschrank, Router, Homeoffice) – das spart bei 35 Cent je Kilowattstunde rund 190 bis 230 Euro. Der Rest fließt unvergütet ins Netz. Bei 600 Euro Anschaffung ist die Anlage nach etwa drei Jahren bezahlt.

Balkonkraftwerk mit Speicher: Lohnt sich das?

Speicher für Balkonkraftwerke werden stark beworben. Sie speichern den Mittagsstrom für den Abend und erhöhen den Eigenverbrauch von rund 60 auf bis zu 90 Prozent. Der Haken: Sie kosten so viel wie das Balkonkraftwerk selbst – und speichern nur wenige hundert Kilowattstunden im Jahr zusätzlich. Außerdem benötigen Sie ein SmartMeter bzw. sogenannte Messstromwandler, welche zwar selber installiert werden können aber technisches Know-How benötigen und mehr Aufwand mit sich bringen, dadurch häufig von Elektrikern eingebaut werden und demnach Mehrkosten verursachen.

Kurz gesagt: Ohne Speicher rechnet sich ein Balkonkraftwerk fast immer nach etwa 2-3 Jahren, mit Speicher meist doppelt so lange. Sinnvoll ist ein Speicher vor allem, wenn Sie tagsüber kaum zu Hause sind und 3–4 Module betreiben.

Was rechtlich gilt

  • Die Produktnorm für Steckersolar (DIN VDE V 0126-95) gilt nur für Geräte ohne Speicher. Ein Speicher ändert nichts an den Grenzen 800 W / 2.000 Wp, aber der Speicher muss den allgemeinen Sicherheitsanforderungen genügen.
  • Der Speicher ist separat im Marktstammdatenregister einzutragen – seit der Vereinfachung im selben Vorgang wie das Balkonkraftwerk. → „Solaranlage anmelden“
  • Balkonkraftwerke mit und ohne Speicher sind nach dem aktuellen Netzentgelt-Entwurf der Bundesnetzagentur („AgNes“) vom geplanten Prosumeraufschlag ab 2029 ausgenommen. 

Sicherheit

  • Lithium-Speicher nicht in praller Sonne, nicht bei Frost laden, nicht in Fluchtwegen aufstellen.
  • Nur Systeme kaufen, bei denen Wechselrichter und Speicher aufeinander abgestimmt sind (Herstellerfreigabe).
  • Auf Zertifikate achten (CE, TÜV/VDE-Prüfzeichen), Hausrat- und Haftpflichtversicherung informieren.

Für Mieterinnen, Mieter und Eigentümergemeinschaften

Balkonkraftwerke gehören seit 2024 zu den „privilegierten Maßnahmen“: Sie haben Anspruch auf Zustimmung. Vermieter und WEG dürfen Vorgaben zur Ausführung machen (Farbe, Befestigung, Fachmontage), aber nicht grundsätzlich ablehnen. Beim Auszug nehmen Sie die Anlage einfach mit.

Häufige Fragen:

Darf ich das Gerät wirklich selbst einstecken?

Ja, wenn es der Produktnorm entspricht. Eine Elektrofachkraft ist nicht vorgeschrieben – bei alten Leitungen oder Unsicherheit trotzdem empfehlenswert.

Mein Zähler läuft rückwärts – ist das erlaubt?

Übergangsweise ja, bis der Messstellenbetreiber einen modernen Zähler einbaut. Sie müssen nichts unternehmen.

Bekomme ich Geld für eingespeisten Strom?

Theoretisch ja, praktisch lohnt sich der Aufwand nicht – rechnen Sie mit null.

Kann ich zwei Balkonkraftwerke betreiben?

Pro Wohnung gelten die Grenzen von 800 W / 2.000 Wp insgesamt.

Funktioniert es bei Stromausfall?

Nein, der Wechselrichter schaltet aus Sicherheitsgründen ab.

Lohnt sich ein Speicher?

Nur in Einzelfällen.

Gibt es Förderung?

Das Land NRW fördert nicht; einige Städte und Gemeinden im Kreis haben kommunale Förderprogramme. Informieren Sie sich dazu bei Ihren Klimaschutzmanagerinnen und -managern vor Ort.

Muss ich Steuern zahlen?

Nein. Balkonkraftwerke sind einkommensteuerfrei, beim Kauf gilt der Nullsteuersatz.

Ansprechperson:

Jens Leopold

Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt

Tel: 02551/69-2122
Mail: jens.leopold@kreis-steinfurt.de