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Solaranlage anmelden: Marktstammdatenregister Schritt für Schritt

Jede Solaranlage – vom Balkonkraftwerk bis zur Gewerbehalle – muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden, spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme. Das ist kostenlos, geht online und dauert bei kleinen Anlagen etwa zehn Minuten. Dachanlagen melden Sie zusätzlich beim Netzbetreiber an – das übernimmt in der Regel Ihr Fachbetrieb.

Wer muss was wo anmelden?

  • Balkonkraftwerk (≤ 800 W / 2.000 Wp): Müssen nur vereinfacht (5 Angaben) innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme beim Markststammdatenregister angemeldet werden.
  • Dachanlage privat (bis 30 kWp): Vor der Montage Anmeldung beim Netzbetreiber durch Elektrofachbetrieb und innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister.
  • Batteriespeicher: Anmeldung zusammen mit der PV-Anlage beim Netzbetreiber vor der Montage und als eigene Einheit (auch beim Balkonkraftwerk) im Marktstammdatenregister.
  • Gewerbeanlagen / ab 30 kWp: Vor Montage Anmeldung beim Netzbetreiber, ggf. Netzverträglichkeitsprüfung und Direktvermarktung, ebenso nach Inbetriebnahme Anmeldung beim Marktstammdatenregister sowie je nach Fall beim Finanzamt

So registrieren Sie in 10 Minuten

  1. Benutzerkonto anlegen auf marktstammdatenregister.de (E-Mail, Adresse)
  2. Marktakteur registrieren: Sie als Anlagenbetreiber (Privatperson oder Gewerbe)
  3. Einheit erfassen: Solaranlage – Standort, Inbetriebnahmedatum, Modulleistung (kWp), Wechselrichterleistung, Ausrichtung; beim Balkonkraftwerk „Steckersolargerät“ wählen
  4. Speicher erfassen, falls vorhanden (Kapazität in kWh)
  5. Prüfen und absenden: Sie erhalten eine Registrierungsnummer (SEE-Nummer) – aufbewahren, der Netzbetreiber fragt danach

Was Sie bereithalten sollten

  • Datenblatt der Module und des Wechselrichters (Leistung)
  • Inbetriebnahmedatum (erster Betriebstag)
  • Zählernummer und ggf. Marktlokations-ID (steht auf der Stromrechnung)
  • Bei Dachanlagen: Inbetriebsetzungsprotokoll des Elektrikers

Fristen und Folgen: ein Monat nach Inbetriebnahme. Wer später registriert, riskiert die Einspeisevergütung für den Zeitraum bis zur Registrierung; bei Balkonkraftwerken drohen im Extremfall Bußgelder. Auch Altanlagen müssen eingetragen sein. Änderungen (Umzug, Stilllegung, Betreiberwechsel) innerhalb eines Monats nachtragen.

Häufige Fragen:

Ich habe die Frist verpasst – was nun?

Sofort nachholen. Die Registrierung ist auch verspätet möglich; die Vergütung ist erst ab Registrierung gesichert.

Muss ich den Netzbetreiber beim Balkonkraftwerk informieren?

Nein. Die Daten gehen automatisch aus dem Register an den Netzbetreiber.

Mein Zähler ist ein alter Ferraris-Zähler – muss ich ihn tauschen?

Der Messstellenbetreiber tauscht ihn nach der Registrierung; bis dahin darf er beim Balkonkraftwerk rückwärts laufen.

Wer hilft mir bei der Registrierung?

Unsere ehrenamtlichen Solarbotschafter können gerne unterstützen, in der Regel hilft aber auch der Installationsbetrieb bei Dachanlagen.

Ansprechperson:

Jens Leopold

Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt

Tel: 02551/69-2122
Mail: jens.leopold@kreis-steinfurt.de