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Ihre Solaranlage wird 20: Was jetzt?

Viele Anlagen im Kreis Steinfurt stammen aus den Jahren 2001 bis 2006 – sie fallen jetzt aus der 20-jährigen EEG-Vergütung. Abschalten ist die schlechteste Option: Die Module liefern meist noch 80 Prozent ihrer Leistung, und selbst genutzter Strom ist heute mehr wert als jede Vergütung damals.

Drei Wege für Ihre Altanlage

  1. Weiterhin die gesamte Menge einspeisen: Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiter ab und zahlt den Marktwert abzüglich Vermarktungskosten (derzeit wenige Cent) – ohne Antrag möglich, bis Ende 2032
  2. Auf Eigenverbrauch umstellen: Ein Elektriker stellt die Anlage um, Sie nutzen den Strom selbst; ggf. Speicher nachrüsten (hier ist oft die Neuanschaffung eines Hybrid-Wechselrichters sinnvoll)
  3. Repowering: Alte Module gegen neue tauschen; die neue Anlage zählt als Neuanlage mit aktueller Vergütung

So prüfen Sie Ihre Anlage

  • Wann war die Inbetriebnahme? (Vergütung endet am 31. Dezember des 20. Jahres nach dem Inbetriebnahmejahr)
  • Wie viel liefert die Anlage heute im Vergleich zu früher? (Zählerstände vergleichen)
  • Ist der Wechselrichter noch in Ordnung? (typische Lebensdauer 10–15 Jahre)
  • Passt die Anlage zu Ihrem heutigen Verbrauch – Wärmepumpe, E-Auto?
  • Ist die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen? (Pflicht auch für Altanlagen)

Häufige Fragen:

Brauche ich einen neuen Zähler?

Für die Umstellung auf Eigenverbrauch ja, einen Zweirichtungszähler. Den stellt der Messstellenbetreiber und Sie haben statt der zwei Zähler nur noch einen.

Lohnt sich ein Speicher für eine alte Anlage?

Häufig ja, allerdings können Sie an die alten Wechselrichter meist keine Speicher direkt anschließen. Sie benötigen entweder einen weiteren Wechselrichter für den Speicher oder je nach Alter Ihres jetzigen Wechselrichters macht eine Neuanschaffung am meisten Sinn. → „Stromspeicher“

Ansprechperson:

Jens Leopold

Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt

Tel: 02551/69-2122
Mail: jens.leopold@kreis-steinfurt.de