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Photovoltaik in der Eigentümergemeinschaft

Seit der WEG-Reform können Eigentümergemeinschaften Solaranlagen leichter beschließen: Ein Balkonkraftwerk darf jeder Eigentümer verlangen, eine gemeinsame Dachanlage braucht nur noch eine einfache Mehrheit. Wer nicht mitzahlen will, muss nicht – profitiert dann aber auch nicht.

Drei Wege in der WEG

Balkonkraftwerk am eigenen Balkon: Privilegierte Maßnahme – die WEG darf nur das „Wie“ festlegen. → „Balkonkraftwerke“

Gemeinsame Dachanlage: Die WEG baut und betreibt die Anlage; der Strom wird per gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrommodell auf die Wohnungen verteilt. → „GGV & Mieterstrom“

Dach verpachten: Ein Dritter (Energiegenossenschaft, Dienstleister) baut die Anlage und zahlt Pacht; die WEG hat keinen Aufwand.

So beschließen Sie richtig

  1. Tagesordnungspunkt mit Angebot, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Kostenplan für die Eigentümerversammlung vorbereiten
  2. Beschluss über die bauliche Veränderung (einfache Mehrheit)
  3. Kostenverteilung festlegen: nur zahlende Eigentümer nutzen; oder alle bei Zwei-Drittel-Mehrheit und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile
  4. Betreibermodell und Verträge (Verwalter, Dienstleister) beschließen
  5. Umsetzung, Anmeldung im Marktstammdatenregister

Kosten verteilen

Typisch: 900 bis 1.400 Euro je kWp für größere Dachanlagen; Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder nach teilnehmenden Wohnungen. Instandhaltung über die Rücklage regeln.

Häufige Fragen:

Kann ein einzelner Eigentümer den Bau verhindern?

Nein, nicht bei einfacher Mehrheit – es sei denn, die Maßnahme verändert das Gebäude grundlegend oder benachteiligt ihn unbillig.

Wer ist Betreiber der Anlage?

Die WEG als Verband; steuerlich gelten Freigrenzen (15 kWp je Wohneinheit, max. 100 kWp).

Ansprechperson:

Jens Leopold

Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt

Tel: 02551/69-2122
Mail: jens.leopold@kreis-steinfurt.de