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Klimafonds 2025

Im Fokus des diesjährigen Klimafonds stehen sowohl die hohen Energiekosten als auch die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels. So werden in diesem Jahr Hitzeschutzmaßnahmen für gemeinnützige Vereine sowie Energieberatungen für Privatpersonen zur Heizungsoptimierung gefördert.

Förderrichtlinie Klimafonds 2025
Die Förderrichtlinie enthält alle wichtigen Informationen. Nehmen Sie sich drei Minuten Zeit und lesen Sie sie unbedingt vorab durch.

Klimafonds für Privatpersonen

Bürgerinnen und Bürger können über den Klimafonds eine Energieberatung zur Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen. So können Haushalte ihren Wärmeverbrauch senken, Heizkosten sparen und den Wohnkomfort erhöhen.

Förderrichtlinie

Die vollständige Förderrichtline finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand:
Gefördert wird eine fachkundige Beratung zur Optimierung der Heizungseinstellung.
Dazu gehört:

  • Begutachtung der bestehenden Heizungstechnik vor Ort
  • Empfehlungen zur effizienten Einstellung und Optimierung des Heizsystems
  • Schriftliche Auswertung in Form eines individuellen Beratungsprotokolls.

Eine Umstellung, Optimierung oder der Austausch der Heizungsanlage wird nicht von den Energieberatern durchgeführt. Geeignete Handwerksbetriebe sind zu finden bei der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf.

Förderquote:                       Fördersumme:
80 % der Gesamtkosten    max. 400 €

Antragsberechtigt:
Privatpersonen; Immobilie muss im Kreis Steinfurt liegen

Antragstellung I 01.08.-14.09.2025

Die Antragsphase ist beendet.
Es wurden insgesamt 125 Förderanträge eingereicht – und damit ist das Kontingent vollständig ausgeschöpft. Weitere Anträge können daher nicht mehr entgegen genommen werden.

Förderzusage I 15.09.-19.09.2025

In dieser Zeit wurden die Förderbescheide verschickt. Zugleich erfolgte die Einholung einer Einverständniserklärung von den Hausbesitzenden zur Weitergabe der persönlichen Daten an die Energieberater.

Energieberater zur Heizungsoptimierung

Vier erfahrene Energieberater übernehmen die Beratung zur Heizungsoptimierung im Kreis Steinfurt. Sie nahmen an der dafür eingerichteten Interessenbekundung teil. Alle Berater sind Mitglieder im Netzwerk der Energieeffizienz-Experten und verfügen über die dafür nötigen Qualifikationen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Für eine möglichst effiziente Terminabstimmung kontaktieren die Energieberater die Antragstellenden ab Anfang Oktober.

Die folgende Karte zeigt, welcher Berater für welche Stadt und Gemeinde – und damit für Sie – zuständig ist.

Durchführungszeitraum I 01.10.2025-31.03.2026

Während des o. g. Zeitraums werden die Beratungsleistungen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Beratung nur förderfähig ist, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt wurde. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum.

Auszahlung der Fördermittel I 01.10.2025-30.04.2026

Nachdem die Beratungsleistung durchgeführt wurde, können die Fördermittel abgerufen werden. Hier finden Sie den Link zum Fördermittelabruf.

Hinweis: Die Fördermittel werden einmal im Monat angewiesen.

Klimafonds für (Förder-)Vereine

Der Klimafonds des Kreises Steinfurt unterstützt besonders vulnerable Zielgruppen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Antragsberechtigt sind auch Bildungs- und Pflegeeinrichtungen, die als gemeinnütziger Verein organisiert sind.

Förderrichtlinie

Die vollständige Förderrichtline finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Fördergegenstände:

Gefördert werden Maßnahmen zur Beschattung von Aufenthaltsbereichen sowie zur Schaffung von Kühleffekten zum Hitzeschutz der betroffenen Zielgruppen. Sei es die Anschaffung von Weidentipis, das Pflanzen von Bäumen, die Begrünung von Dächern und Fassaden oder die Installation von Wasserspielen. Eine Liste mit geeigneten Pflanzenarten steht im folgenden zum Download bereit.

Tipps und Hinweise für die Umsetzung:


Antragsberechtigt:
gemeinnützige Vereine (Nachweis durch Satzung und Vereinsregisterauszug)

Förderquote:           Fördersumme:
100 %                         max. 1.000 €

Hinweise:

Zur Motivation weiterer Vereine begrüßt der Kreis die Zustimmung für eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.

Antragstellung I 15.04.-15.06.2025

Es können keine weiteren Förderanträge gestellt werden. 

Insgesamt sind 25 Förderungen möglich und es wurden 64 Förderanträge gestellt. 

Förderzusage I 18.06.2025

Die Förderbescheide wurden am 18.06.2025 per E-Mail an die Vereine verschickt.
Die Vereine, die im Losverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, haben ebenfalls eine Nachricht per E-Mail erhalten.

Durchführungszeitraum I 21.06.2025-31.03.2026

Während des o.g. Zeitraums können die Fördermaßnahmen umgesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung an den Verein adressiert sein muss.

Auszahlung der Fördermittel I 21.06.2025-30.04.2026

Nachdem die Maßnahme umgesetzt wurde, können die Fördermittel abgerufen werden. Zum Fördermittelabruf geht es hier:
Fördermittelabruf

Kontakt:

Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt

Tel: 02551/69-2102
Mail: klimafonds@kreis-steinfurt.de

Sprechzeiten:
montags bis donnerstags
08:00 – 10:00 Uhr
und
14:00 – 16:00 Uhr