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Gebäudeenergiegesetz (GEG): Telefonisches Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt

Am 1. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das so genannte „Heizungsgesetz“, in Kraft. Die neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf die Haushalte im Kreis Steinfurt. Unter anderem müssen Heizungen neuer Häuser in Neubaugebieten ab 2024 zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es Übergangsfristen: Die Regelungen zum Einsatz klimafreundlicher Energien beim Heizungswechsel werden in den Städten und Gemeinden im Kreis Steinfurt spätestens nach dem 30. Juni 2028 verbindlich. Bestehende, funktionierende Öl- und Gasheizungen können zunächst weiterbetrieben und bei Bedarf repariert werden. Es besteht keine sofortige Austauschpflicht. Erst ab 2045 dürfen Gebäude laut GEG nur noch rein klimafreundlich geheizt werden.

Das Gebäudeenergiegesetz erlaubt grundsätzlich den Einsatz verschiedener umweltfreundlicher Heizsysteme. Darunter fallen beispielsweise Wärmepumpen, Fernwärme, Pellet- und Holzheizungen. Auch der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ist nach 2024 erlaubt. Allerdings müssen diese ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen.

Der Bund unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen aktuell mit mindestens 30 Prozent der Investitionskosten. Je nach eigenem Einkommen und dem Zeitpunkt des Heizungstauschs ist auch eine Förderung von bis zu 70 Prozent möglich. Einzelheiten dazu sind beim Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden.

Bei einem geplanten Heizungstausch ist eine Beratung durch Fachleute verpflichtend. Die energieland2050 Beraterinnen und Berater klären dabei auch über die Wärmeplanung in den Kommunen und mögliche Kostenrisiken auf. Der energieland2050 e.V. unterstützt Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt mit einer kostenlosen, telefonischen Energieberatung.

Bild: Pixabay I globalenergysystems

Ansprechperson:

Franz Wennemann

energieland2050 e. V.
Kreis Steinfurt

Tel: 02574/1550
Mail: franz.wennemann@kreis-steinfurt.de