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25.02.: Gebäudeautomation nach § 71a GEG: Gesetzliche Vorgaben und praktische Umsetzung

Februar 25 @ 15:00 - 16:30

Seit dem 1. Januar 2025 schreibt das Gebäudeenergiegesetz für Nichtwohngebäude eine Verpflichtung zur Gebäudeautomation vor. Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen, was eine signifikante Senkung der Betriebskosten zur Folge hat. Sie möchten wissen, was das genau für Ihre Immobilie bedeutet und wie smarte Technologien Ihr Gebäude effizienter, nachhaltiger und komfortabler machen? Dann sind Sie bei der gemeinsamen Online-Veranstaltung der WESt mbH, des Kreises Steinfurt und des energieland2050 e. V. genau richtig! Erfahren Sie mehr über die Regulatorik sowie die Möglichkeiten und Vorteile der Gebäudeautomation und lernen Sie, wie Sie Ihre Immobilie fit für die Zukunft machen! Anmeldungen sind möglich unter: https://westmbh.de/gebaeudeautomation

Details

Datum:
Februar 25
Zeit:
15:00 - 16:30
Webseite:
https://westmbh.de/gebaeudeautomation/

Veranstaltungsort

Digital über Zoom
Deutschland Google Karte anzeigen

Veranstalter

Kreis Steinfurt | energieland2050 e. V.
Telefon
02551 69-2127
E-Mail
energieland2050@kreis-steinfurt.de
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