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Einspeisevergütung 2026/2027: aktuelle Sätze und die EEG-Reform

Für Solarstrom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber 20 Jahre lang einen festen Betrag – die Einspeisevergütung. Sie sinkt alle sechs Monate leicht. Gleichzeitig berät der Bundestag über das EEG 2027, das dieses System für neue Anlagen grundlegend ändern soll. Hier finden Sie die amtlichen Werte und den Stand der Reform. Stand: 18. September 2026.

Aktuelle Vergütungssätze bei Eigenverbrauch (Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.01.2027) 

  • bis 10 kWp: 7,70 ct/kWh
  • 10 bis 40 kWp: 6,66 ct/kWh
  • 40 bis 100 kWp: 5,44 ct/kWh

Die Sätze gelten für das Inbetriebnahmedatum und bleiben 20 Jahre (plus Inbetriebnahmejahr) fest. Nächste Absenkung um 1 Prozent zum 1. Februar 2027. 

Was seit 2025 gilt (Solarspitzengesetz)

  • Bei negativen Börsenstrompreisen gibt es für diese Viertelstunden keine Vergütung; die Zeiten werden am Ende der 20 Jahre angehängt.
  • Neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem dürfen nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen; mit Smart Meter und Steuerbox entfällt die Grenze.
  • Direktvermarktung ist ab 100 kW Pflicht, unter 100 kW freiwillig.

EEG 2027: Was geplant ist für Neuanlagen ab 01.01.2027

  • kleine Anlagen (< 25 kWp): nur noch bis Ende 2028 für Neuanlagen eine Übergangszahlung / Vergütung, nur 3 Jahre à 5,2 ct/kWh („Netzbetreiberabnahme“) – danach verpflichtende Direktvermarktung mit einem Bonus von 1,5 ct/kWh für 4 Jahre
  • Einspeiseleistung kleiner Anlagen dauerhaft max. 50 % der installierten Leistung
  • Anlagen ab 100 kW: Differenzverträge (CfD) mit Abschöpfung hoher Erlöse

Was das für Ihre Entscheidung bedeutet

Sie können 2026 noch in Betrieb gehen: Sie sichern sich die 20-Jahres-Vergütung. Rechnen Sie mit Lieferzeiten von Fachbetrieben und der Frist für den Netzanschluss.

Sie planen für 2027: Nach dem Entwurf erhalten Sie drei Jahre Übergangsvergütung und müssen danach einen Direktvermarkter beauftragen. Eigenverbrauch, Speicher und Wärmepumpe werden noch wichtiger – die Anlage lohnt sich weiterhin, aber die Herangehensweise der Auslegung wird sich verändern.

Sie haben bereits eine Anlage: Für Sie ändert sich dank des Bestandsschutzes nichts. 

Wichtig: Alle Angaben zum EEG 2027 beruhen auf dem Regierungsentwurf. Verbraucherzentrale, Solarbranche und Teile der Koalition fordern Änderungen, insbesondere bei der Direktvermarktungspflicht und der 50-Prozent-Grenze. Wir aktualisieren diese Seite nach jedem Verfahrensschritt schnellstmöglich.

Häufige Fragen:

Was ist Direktvermarktung?

Ein Dienstleister verkauft Ihren Strom an der Börse und zahlt Ihnen den Erlös plus Marktprämie – heute bei kleinen Anlagen unüblich, weil die Gebühren den Ertrag auffressen. Der Entwurf setzt darauf, dass sich das ändert.

Lohnt sich Volleinspeisung noch?

Bei großen Dächern und geringem Eigenverbrauch kann sie sich rechnen; nach dem EEG-2027-Entwurf verliert sie an Attraktivität.

Bekommt mein Balkonkraftwerk Vergütung?

Rechtlich ja, praktisch nicht – der Aufwand übersteigt den Ertrag.

Ansprechperson:

Jens Leopold

Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt

Tel: 02551/69-2122
Mail: jens.leopold@kreis-steinfurt.de