Solarenergie
Photovoltaik in der Eigentümergemeinschaft
Seit der WEG-Reform können Eigentümergemeinschaften Solaranlagen leichter beschließen: Ein Balkonkraftwerk darf jeder Eigentümer verlangen, eine gemeinsame Dachanlage braucht nur noch eine einfache Mehrheit. Wer nicht mitzahlen will, muss nicht – profitiert dann aber auch nicht.
Drei Wege in der WEG
Balkonkraftwerk am eigenen Balkon: Privilegierte Maßnahme – die WEG darf nur das „Wie“ festlegen. → „Balkonkraftwerke“
Gemeinsame Dachanlage: Die WEG baut und betreibt die Anlage; der Strom wird per gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrommodell auf die Wohnungen verteilt. → „GGV & Mieterstrom“
Dach verpachten: Ein Dritter (Energiegenossenschaft, Dienstleister) baut die Anlage und zahlt Pacht; die WEG hat keinen Aufwand.
So beschließen Sie richtig
- Tagesordnungspunkt mit Angebot, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Kostenplan für die Eigentümerversammlung vorbereiten
- Beschluss über die bauliche Veränderung (einfache Mehrheit)
- Kostenverteilung festlegen: nur zahlende Eigentümer nutzen; oder alle bei Zwei-Drittel-Mehrheit und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile
- Betreibermodell und Verträge (Verwalter, Dienstleister) beschließen
- Umsetzung, Anmeldung im Marktstammdatenregister
Kosten verteilen
Typisch: 900 bis 1.400 Euro je kWp für größere Dachanlagen; Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder nach teilnehmenden Wohnungen. Instandhaltung über die Rücklage regeln.
Häufige Fragen:
Nein, nicht bei einfacher Mehrheit – es sei denn, die Maßnahme verändert das Gebäude grundlegend oder benachteiligt ihn unbillig.
Die WEG als Verband; steuerlich gelten Freigrenzen (15 kWp je Wohneinheit, max. 100 kWp).
Ansprechperson:
Jens Leopold
Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt
Tel: 02551/69-2122
Mail: jens.leopold@kreis-steinfurt.de